Arbeit für Asylbewerber
Leitfaden für ehrenamtliche Helfer
Hier eine kurze Zusammenfassung zum Thema Arbeit in Deutschland - extra für Asylbewerber in Baden-Baden zusammengestellt. Auf Deutsch, Englisch und Französisch, zum Herunterladen und Ausdrucken => KLICK
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Bei allen Fragen rund um das Thema Arbeit gab bislang der Arbeitsintegrator der Stadt, Stephan Langreder, Auskunft. Diese befristete Stelle ist inzwischen ausgelaufen. Arbeitssuchende Asylbewerber wenden sich ab sofort bitte direkt an die Arbeitsagentur Baden-Baden. (Anerkannte Flüchtlinge wechseln automatisch zu den Kundenberatern des Jobcenters)
Mehr Informationen => KLICK
Nach drei Monaten Aufenthalt kann die Ausländerbehörde den Asylbewerbern eine Arbeitsaufnahme gestatten.
Dazu braucht die Ausländerbehörde allerdings die Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit in Duisburg.
Mehr Informationen => KLICK
1. Grundsätzliches
Nach drei Monaten Aufenthalt kann die Ausländerbehörde den Asylbewerbern eine Arbeitsaufnahme gestatten.
Dazu braucht die Ausländerbehörde allerdings die Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit in Duisburg.
Diese
verlangt:
- einen Antrag des künftigen Arbeitgebers, in dem dieser die Stelle beschreibt.
- Bei der Arbeitsagentur muss eine so genannte Vorrangprüfung (ob Deutsche oder EU-Ausländer für die Stelle ebenfalls in Betracht kämen) durchgeführt werden.
- Ferner wird von der Bundesanstalt geprüft, ob alle gültigen tarifliche Bestimmungen und der Mindestlohn eingehalten werden.
Die Zeit zwischen Antragstellung und eventueller Gestattung dauert in der Regel zehn Tage.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann das Ausländeramt eine Beschäftigung für einen fest umrissenen Zeitraum gestatten.
Dieses Procedere ist auch bei Minijobs anzuwenden, also auch beim Babysitten oder Hilfe bei der Gartenarbeit. Hier mein Beitrag über Minijobs für Flüchtlinge => KLICK
Was er verdient, wird zu 75 Prozent auf den Regelunterhalt (rund 360 Euro, angeglichen an die allgemeinen Hartz-IV-Sätze) angerechnet. Anders ausgedrückt: 25 Prozent können abzugfrei hinzuverdient werden. Ab März können auch die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz abzugsfrei hinzubezahlt werden.
Ausnahme: gemeinnützige Arbeit, für die der Asylsuchende nur eine kleine Sachspende erhält. Hier mein Beitrag über diese sogenannten 1-Euro-Jobs => KLICK
Einfacher ist es für Asylbewerber, die nicht untätig in ihrer Unterkunft sitzen wollen, sich für den Bundesfreiwilligendienst oder für das Freiwillige soziale Jahr anzumelden. Auch dies muss allerdings die Ausländerbehörde genehmigen und auf der Aufenthaltsgestattung vermerken. Voraussetzung: Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltsgenehmigung plus Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde. (Duldung genügt nicht!) Mehr Informationen zum Bundesfreiwilligendienst für und von Flüchtlingen finden Sie hier => KLICK
Auch ein Ausbildungsverhältnis dürfen sie ohne Genehmigung der Bundesanstalt für Arbeit, aber mit Genehmigung der Ausländerbehörde Erlaubnis aufnehmen. Hierfür sind allerdings Deutschkenntnisse notwendig, die vor allem auch für die Teilnahme am Unterricht in der Berufsschule befähigen.
Hier der Link zu einer pdf des paritätischen Gesamtverbandes zum Thema Ausbildungsduldung vom Februar 2017 => KLICK
2. Praxis
Bitte beachten Sie:
Es gibt in Baden-Baden ab Juli 2016 eine neue Struktur zum Thema Arbeit für Asylbewerber. Schaltstelle sind künftig die Sozialarbeiter in den Unterkünften. Nähere Informationen gibt es hier => KLICK
Das Konzept der Stadt als pdf => KLICK
Es gibt in Baden-Baden ab Juli 2016 eine neue Struktur zum Thema Arbeit für Asylbewerber. Schaltstelle sind künftig die Sozialarbeiter in den Unterkünften. Nähere Informationen gibt es hier => KLICK
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Das Konzept der Stadt als pdf => KLICK
1. Schritt:
Der Lebenslauf
Nehmen
Sie sich bei einer passenden Gelegenheit einen Asylbewerber zur Seite
und füllen Sie mit ihm zusammen das folgende Formular aus und machen Sie auch ein Foto von ihm. Es reicht, wenn Sie dazu Ihr Handy benutzen. Wichtig ist, dass Sie bei den Rubriken "Schule" und "Ausbildung" nicht nur die Jahreszahlen sondern auch die (ungefähren) Monate dazuschreiben. Dies wird später bei der Erfassung durch die Behörden verlangt und erleichtert den Zeitaufwand und den "Papierkrieg" erheblich.
Das hier vorgeschlagene Formular "Lebenslauf" sollte nach Möglichkeit von allen Ehrenamtlichen und Flüchtlingen in Baden-Baden verwandt werden, um eine gewisse Übersichtlichkeit zu erreichen.
Hier das Formular zum Herunterladen und Ausdrucken und per Hand Ausfüllen:
Formular Lebenslauf - deutsch => KLICKDas hier vorgeschlagene Formular "Lebenslauf" sollte nach Möglichkeit von allen Ehrenamtlichen und Flüchtlingen in Baden-Baden verwandt werden, um eine gewisse Übersichtlichkeit zu erreichen.
Hier das Formular zum Herunterladen und Ausdrucken und per Hand Ausfüllen:
Formular Lebenslauf - englisch => KLICK
Formular Lebenslauf - französisch => KLICK
Achtung: Hier gibt es die Vorlage des Lebenslaufes online auf google-docs. Sie können links oben auf "Datei" klicken, dann auf "Herunterladen als" und es dann bequem auf Ihrem Computer ausfüllen. Bitte nicht im Dokument online arbeiten. => KLICK
Wenn Sie kein google-account haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Koordinatoren der Unterkünfte oder per Mail an Rita Hampp
Mail: hampprita@gmx.de
Ich schicke Ihnen die Datei dann per Mail zu.
2. Schritt
Suche nach einem Arbeitgeber.
Hier ein wertvoller Link der IHK mit Übersicht für mögliche Arbeitgeber => KLICK
Hier ist der Einsatz von Ehrenamtlichen wichtig.
Vollmacht
Achtung: Es gibt eine Neuerung: Die Agentur für Arbeit wird in Zukunft nur Daten annehmen und austauschen, wenn der Flüchtling dem ehrenamtlichen Betreuer eine Vollmacht unterschrieben hat. Hier die allgemeine, erweiterte Vollmacht, auf der angekreuzt werden kann, vor welcher Behörde der Flüchtling vertreten werden soll => KLICK
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Die Erfahrung zeigt, dass zurzeit im Gastgewerbe ein großer Mangel an Hilfskräften herrscht. Da sich dank der Anstrengungen der ehrenamtlichen Sprachlehrer und dank des intensiven Sommercamps nun immer mehr Asylbewerber mehr oder weniger gut auf Deutsch verständigen können, tun sich auf diesem Gebiet Chancen auf.
Oft sind es dann die Ehrenamtlichen, die die nötigen Brücken bauen. Sie suchen potenzielle Arbeitgeber auf, sprechen mit ihnen und nehmen ihnen zeitraubende Behördengänge ab.
Ermuntern Sie die Asylbewerber, eigenständig auf die Suche zu gehen. Zeigen Sie ihnen, wo sie im Internet und in den Tageszeitungen Stellenangebote finden können.
Bitte beachten Sie auch das hilfreiche online-Portal workeer => KLICK
Aktualisierung
(August 2017):
Das Portal ist inzwischen eine Kooperation mit der Jobbörse
eingegangen: Alle
auf Workeer ausgeschriebenen Stellen werden auch unter
www.jobbörse.de/refugees/
veröffentlicht.
Diese Dienste in der Rubrik Refugees
werden für Arbeitgeber und Flüchtlinge kostenlos angeboten.
-
Flüchtlinge finden auf der Webseite aktuelle Jobs, speziell für
Flüchtlinge, und können zusätzlich ihr Bewerbungsprofil kostenlos
eintragen.
- Die
Stellenangebote weden passend zum Bewerberprofil selktiert und es werden regelmäßig
passende Jobs per Email an registrierte Bewerber geschickt.
-
Für Arbeitgeber gibt es einen Leitfaden mit wichtigen Fragen zum
Thema "Ausbildung bzw. Beschäftigung von Flüchtlingen".
(So-genannte
1-Euro-Jobs:
Achtung! Die 1-Euro-Jobs wurden kürzlich umgewandelt in so genannte FIMs.)
Flüchtlings-Integrationsmaßnahmen (FIMs)
Ab sofort werden für für früheren 1-Euro-Jobs nur noch 80 Cent die Stunde bezahlt. Diese Flüchtlings-Integrationsmaßnahmen können von jedem Flüchtling auch nur noch sechs Monate lang ausgeführt werden. Ansprechpartner: Frau Hüttenrauch (Leistungen Asyl)
oder:
Arbeitssuchend melden
Wenn sich ein Asylsuchender bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend registrieren möchte, sollte er ein inzwischen vereinfachtes Formular ausfüllen und abgeben. In der Folge wird er dann eine Einladung zum persönlichen Gespräch erhalten.
Hier das Formular für die Kompetenzermittlung in Deutsch => KLICK
und in Englisch => KLICK
Ergänzung: Tipps für Bewerbung und Vorstellungsgespräch hat kürzlich Business-Coach Petra Kirst aus Rastatt gegeben. Den Blogeintrag darüber finden Sie hier => KLICK
3. Schritt
Antrag auf Zulassung einer Beschäftigung
Beim
Ausfüllen des 2-seitigen Formulars ist zu beachten:
- Reiner
Mindestlohn von 8,50 Euro reicht nicht.
- Es muss der
Mindest-Tariflohn eingetragen werden. Neu: Der Stundenlohn im Hotel- und Gaststättengewerbe für Helfer im Bereich, Küche, Service, Reinigung etc. beträgt 9,83 Euro.
- Bitte auch Stunden und Tage eintragen, sonst wird der Antrag aus formalen
Gründen abgelehnt.
Formular Antrag auf Zulassung einer Beschäftigung in Baden-Baden zum Ansehen, Herunterladen und Ausdrucken => KLICK
Hier geht es direkt zum Herunterladen des pdf-Formulars von der Homepage der Stadt Baden-Baden => KLICK
Sie können dieses Formular online bearbeiten und an die Ausländerbehörde schicken. Mail:
auslaenderbehoerde@baden-baden.de
Formular Antrag auf Zulassung einer Beschäftigung in Rastatt => KLICK
Hier eine Übersicht über die Tarifmindestlöhne => KLICK
Hier geht es direkt zum Herunterladen des pdf-Formulars von der Homepage der Stadt Baden-Baden => KLICK
Sie können dieses Formular online bearbeiten und an die Ausländerbehörde schicken. Mail:
auslaenderbehoerde@baden-baden.de
Formular Antrag auf Zulassung einer Beschäftigung in Rastatt => KLICK
Hier eine Übersicht über die Tarifmindestlöhne => KLICK
4. Schritt:
Dieses Formular bei der Ausländerbehörde vorlegen. Das geht auch per E-Mail. Die Ausländerbehörde schickt es an die zuständigen Stellen zur Vorrangprüfung oder Lohn-Prüfung weiter. In der Regel dauert es drei bis 10 Tage, bis der Asylbewerber einen Brief mit der Gestattung (oder Ablehnung) erhält.
Bei Flüchtlingen, die den Status Duldung haben, wird der Antrag auf Zulassung zur Arbeit außerdem auch zum Regierungspräsidium in Karlsruhe geschickt.
Bei Flüchtlingen, die den Status Duldung haben, wird der Antrag auf Zulassung zur Arbeit außerdem auch zum Regierungspräsidium in Karlsruhe geschickt.
5. Schritt:
Mit der Gestattung wieder zur Ausländerbehörde gehen, die Arbeitsgenehmigung im Ausweisdokument eintragen lassen. Dies ist ein unkomplizierter, formaler Akt, den der Asylbewerber ohne Hilfe erledigen kann. Danach darf er seine Arbeit aufnehmen. Das Ausweisdokument sollte er fotokopieren und dem Arbeitgeber vorlegen. Bitte weisen ihn darauf hin, dass er dem Arbeitgeber bei jeder Verlängerung der Aufenthaltsgestattung erneut eine Fotokopie übergeben sollte.
Wichtige Aktualisierung:
Die Ausländerbehörde weist dringend auf folgendes hin:
Bei einer Verlängerung der Zulassung der Beschäftigung müssen
- neben dem unterschriebenen Folgeantrag
- auch noch die Lohnzettel der letzten 3 Monate
ungefragt
durch den Flüchtling oder Betrieb bei der ZAV der Agentur mit
eingereicht werden. Es ist schon vorgekommen, dass auch die
Stundenzettel in Einzelfällen angefordert wurden.
Wie
bei der Verlängerung des Ausweises sollten die Flüchtlinge den
Ablauf ihrer Zulassung aufschreiben und rechtzeitig von sich aus über ihren Chef die Verlängerung beantragen.
6. Schritt:
"Das tut man - nicht"
Damit nun alles reibungslos klappt, hat eine ehrenamtliche Flüchtlingshelferin aus Baden-Baden einen hilfreichen deutsch-englischen Punktekatalog für den Arbeitsplatz "Das tut man, das nicht" bzw. "dos and don'ts" erarbeitet. Die Asylbewerber sind in der Regel sehr dankbar, wenn Sie ihnen diese Blätter aushändigen. Sie empfinden dies nicht als Bevormundung.
Formular Do-s and don't-s => KLICK
7. Schritt:
Bankkonto
Der Asylbewerber braucht spätestens jetzt ein Bankkonto. Dies ist unkompliziert, erfolgt aber in zwei Schritten, was die Asylbewerber manchmal verunsichert. Beim ersten Besuch bei der Bank, den der Flüchtling alleine tätigt, werden die Personalien erfasst, dann ist ein zweiter Besuch nötig, um die nötigen Formulare ausgehändigt und erklärt zu bekommen (hier ist die Begleitung eines Helfers oder Dolmetschers angebracht) und die Verträge zu unterschreiben. Erklären Sie dem Asylbewerber bitte, dass die Bankkarte, die er anschließend per Post (plus Geheimnummer) zugesandt bekommt, keine Kreditkarte ist, mit der er im Internet Käufe tätigen kann.
Alternativ bitte evtl. im Vorfeld beim Sozialamt vorsprechen, dass der Asylbewerber ein Bankkonto benötigt.
8. Schritt:
Steuernummer
Der Arbeitgeber braucht spätestens jetzt eine Steuernummer des Asylbewerbers. In der Regel hat jeder, der sich in Baden-Baden beim Einwohneramt angemeldet hat, diese Nummer schriftlich erhalten. Falls sie nicht mehr aufzufinden ist, bekommt man diese Nummer vor Ort beim Einwohneramt oder im Bürgerbüro umgehend gegen Zahlung von 5 Euro und kann sie sich ausdrucken lassen.
Alternativ bitte evtl. im Vorfeld beim Sozialamt vorsprechen, dass der Asylbewerber ein Bankkonto benötigt.
8. Schritt:
Steuernummer
Der Arbeitgeber braucht spätestens jetzt eine Steuernummer des Asylbewerbers. In der Regel hat jeder, der sich in Baden-Baden beim Einwohneramt angemeldet hat, diese Nummer schriftlich erhalten. Falls sie nicht mehr aufzufinden ist, bekommt man diese Nummer vor Ort beim Einwohneramt oder im Bürgerbüro umgehend gegen Zahlung von 5 Euro und kann sie sich ausdrucken lassen.
9. Schritt:
Krankenversicherung
Auch die Anmeldung bei einer Krankenversicherung funktioniert in der Regel unkompliziert, z.B. bei der AOK. Es werden die Ausweispapiere und der Arbeitsvertrag benötigt, hier reicht auch eine Kopie des ausgefüllten "Antrags auf Zulassung einer Beschäftigung". Die Krankenversicherungsnummer, die wenige Tage zugeschickt wird, braucht der Arbeitgeber für die Lohnabrechnung.
Bitte beachten Sie, dass die Asylbewerber bis zu diesem Schritt nicht krankenversichert sind. Die Stadt übernimmt bis dahin die Kosten für die Grundversorgung.
Bitte beachten Sie, dass die Asylbewerber bis zu diesem Schritt nicht krankenversichert sind. Die Stadt übernimmt bis dahin die Kosten für die Grundversorgung.
10. Schritt:
Es gibt Abzüge
Auch das Sozialamt - Abteilung soziale Leistungen - muss informiert werden. Es stoppt dann automatisch die Leistungen nach dem Aylbewerberleistungsgesetz und verrechnet Anspruch und Lohn miteinander. Wohnt der Asylbewerber in einer Sammelunterkunft, werden ihm ab sofort monatlich 191 Euro Nutzungskosten in Rechnung gestellt, die er von sich aus überweisen muss.
Selbstverständlich zahlt er ab der Lohnabrechnung alle üblichen Steuern und Sozialabgaben. - Denken Sie an die Steuererklärung!
Wer nicht das ganze Jahr gearbeitet hat, aber Steuern bezahlt hat, kann 2016 eventuell mit einer Rückerstattung rechnen. Der Grundfreibetrag beträgt 8652 Euro.
Auf der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums können Sie das Formular herunterladen und ausfüllen => KLICK
Hier gibt es Rechenbeispiele, wieviel übrig bleibt, wenn man Geld aus Asylbewerberleistungen (nicht vom Jobcenter) erhält und arbeitet => KLICK
11. Schritt:
Kirchensteuer
Es führt immer wieder zu Verwirrung, wenn der Flüchtling angibt, er gehöre einer christlichen Religion an. Hier sollte nachgefragt werden, ob er in einer christlichen Kirche in Deutschland gemeldet ist. Oft fühlen sich die Asylbewerber einer ganz anderen christlichen Gruppe verbunden und wundern sich, dass sie Kirchensteuer für eine Religionsgemeinschaft zahlen sollen, der sie nicht angehören.
Es gab inzwischen Fälle, in denen der Flüchtling bei der Registrierung in Deutschland angeben hatte, er sei katholisch. In der Folge wurde auf der Lohnsteuerkarte "Römisch-Katholisch" eingetragen und Kirchensteuer abgezogen. Falls dies ein Irrtum war, ist das Einwohnermeldeamt für eine Korrektur zuständig, und nicht das Finanzamt.
Selbstverständlich zahlt er ab der Lohnabrechnung alle üblichen Steuern und Sozialabgaben. - Denken Sie an die Steuererklärung!
Wer nicht das ganze Jahr gearbeitet hat, aber Steuern bezahlt hat, kann 2016 eventuell mit einer Rückerstattung rechnen. Der Grundfreibetrag beträgt 8652 Euro.
Auf der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums können Sie das Formular herunterladen und ausfüllen => KLICK
Hier gibt es Rechenbeispiele, wieviel übrig bleibt, wenn man Geld aus Asylbewerberleistungen (nicht vom Jobcenter) erhält und arbeitet => KLICK
11. Schritt:
Kirchensteuer
Es führt immer wieder zu Verwirrung, wenn der Flüchtling angibt, er gehöre einer christlichen Religion an. Hier sollte nachgefragt werden, ob er in einer christlichen Kirche in Deutschland gemeldet ist. Oft fühlen sich die Asylbewerber einer ganz anderen christlichen Gruppe verbunden und wundern sich, dass sie Kirchensteuer für eine Religionsgemeinschaft zahlen sollen, der sie nicht angehören.
Es gab inzwischen Fälle, in denen der Flüchtling bei der Registrierung in Deutschland angeben hatte, er sei katholisch. In der Folge wurde auf der Lohnsteuerkarte "Römisch-Katholisch" eingetragen und Kirchensteuer abgezogen. Falls dies ein Irrtum war, ist das Einwohnermeldeamt für eine Korrektur zuständig, und nicht das Finanzamt.
Beachten Sie bitte auch dieses Schreiben zur Einstiegsqualifikation => KLICK
Alles über Möglichkeiten zu Hospitanz, Praktikum und sozialer Dienst für Asylbewerber finden Sie auf dieser Seite des "Forum-Baden-Baden.de" => KLICK
Die Agentur für Arbeit zum Thema Praktika und betriebliche Tätigkeiten von Asylbewerbern => KLICK
12. Schritt:
Wohnen
Zukünftig wird es hoffentlich viele Asylbewerber geben, die die Gemeinschaftsunterkunft verlassen dürfen, weil sie einen Aufenthaltstitel bekommen haben.
Hierbei ist zu beachten: In diesem Fall ist nicht mehr die Ausländerbehörde zuständig sondern das Jobcenter.
Ansprechpartner:
Tobias Walter, Tel. 07221 97218101, Zimmer 17.
Er stellt die Schecks aus bzw. überweist das monatliche Geld auf ein Konto, sofern vorhanden.
Ganz wichtig ist, dass kein Mietvertrag von einem Asylbewerber unterschrieben werden darf, bevor Tobias Walter diesen nicht genehmigt hat. Sonst gibt es kein Mietgeld.
Also stets vorher mit Tobias Walter telefonieren, um einen Termin zu vereinbaren.
Folgende Obergrenzen gilt es zu beachten (Stand Januar 2017)
Bei der Quadratmeterzahl:
1 Person – 45 Quadratmeter
2 Personen – 60 Quadratmeter
3 Personen – 75 Quadratmeter
4 Personen – 90 Quadratmeter
5 Personen – 105 Quadratmeter
jede weitere Person – 15 Quadratmeter.
Die Mietobergrenze sieht wie folgt aus:
1 Person – 345 Euro
2 Personen – 400 Euro
3 Personen – 475 Euro
4 Personen – 550 Euro
5 Personen – 625 Euro
jede weitere Person – 90 Euro.
Hinzu kommen:
Erstattung Nebenkosten:
1 Person – 34 Euro
2 Personen – 45 Euro
3 Personen – 57 Euro
4 Personen – 68 Euro
5 Personen – 79 Euro
jede weitere Person – 14 Euro
Heizkostenzuschuss:
1 Person – 51 Euro
2 Personen – 68 Euro
3 Personen – 85 Euro
4 Personen – 102 Euro
5 Personen – 119 Euro
jede weitere Person – 15 Euro
Hier eine sehr übersichtliche Information der IHK Karlsruhe zum thema "Beschäftigung von Flüchtlingen" mit Begriffserklärungen und weiterführenden Hinweisen => KLICK
Die Agentur für Arbeit zum Thema Praktika und betriebliche Tätigkeiten von Asylbewerbern => KLICK
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12. Schritt:
Wohnen
Zukünftig wird es hoffentlich viele Asylbewerber geben, die die Gemeinschaftsunterkunft verlassen dürfen, weil sie einen Aufenthaltstitel bekommen haben.
Hierbei ist zu beachten: In diesem Fall ist nicht mehr die Ausländerbehörde zuständig sondern das Jobcenter.
Ansprechpartner:
Tobias Walter, Tel. 07221 97218101, Zimmer 17.
Er stellt die Schecks aus bzw. überweist das monatliche Geld auf ein Konto, sofern vorhanden.
Ganz wichtig ist, dass kein Mietvertrag von einem Asylbewerber unterschrieben werden darf, bevor Tobias Walter diesen nicht genehmigt hat. Sonst gibt es kein Mietgeld.
Also stets vorher mit Tobias Walter telefonieren, um einen Termin zu vereinbaren.
Folgende Obergrenzen gilt es zu beachten (Stand Januar 2017)
Bei der Quadratmeterzahl:
1 Person – 45 Quadratmeter
2 Personen – 60 Quadratmeter
3 Personen – 75 Quadratmeter
4 Personen – 90 Quadratmeter
5 Personen – 105 Quadratmeter
jede weitere Person – 15 Quadratmeter.
Die Mietobergrenze sieht wie folgt aus:
1 Person – 345 Euro
2 Personen – 400 Euro
3 Personen – 475 Euro
4 Personen – 550 Euro
5 Personen – 625 Euro
jede weitere Person – 90 Euro.
Hinzu kommen:
Erstattung Nebenkosten:
1 Person – 34 Euro
2 Personen – 45 Euro
3 Personen – 57 Euro
4 Personen – 68 Euro
5 Personen – 79 Euro
jede weitere Person – 14 Euro
Heizkostenzuschuss:
1 Person – 51 Euro
2 Personen – 68 Euro
3 Personen – 85 Euro
4 Personen – 102 Euro
5 Personen – 119 Euro
jede weitere Person – 15 Euro
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