Wohnungen und Anschlussunterbringungen
Zurzeit
gibt es immer mehr Asylbewerber, die die beengte
Gemeinschaftsunterkunft verlassen dürfen (Dreierbelegung der Zimmer
ist ab sofort aufgelöst) und verlegt werden.
Dies
hat zwei Gründe: Entweder sie sind als Flüchtling anerkannt und
haben somit einen Aufenthaltstitel oder sie leben bereits seit 24
Monaten in Baden-Baden. In beiden Fällen haben sie Anspruch auf
Verlegung aus der Gemeinschaftsunterkunft.
Hierfür
gibt es zwei Möglichkeiten:
1.)
Anschlussunterbringung
Die
Stadtverwaltung weist ihnen eine Anschlussunterbringung zu.
Derzeit
kommen hierfür folgende Unterkünfte in Frage:
Schussbachstraße
Hotel
Adler
Höllhäuser
Weg
Briegelacker
Varnhalt
Neuweier
Aumatt
Westliche Industriestraße
Westliche Industriestraße
Ansprechpartner:
Josef Hauk
Tel.07221
- 931436
Die
Anforderungen an eine Anschlussunterbringung sind gesetzlich nicht
abschließend geregelt, es soll sich an der Unterbringung im Bereich
der Obdachlosen orientiert werden.
In
Baden-Baden gilt (Stand September 2016) folgendes:
- 10 Quadratmeter Mindestwohnfläche
- Kein Anspruch auf private Küche oder privates Bad
2.)
Die eigene Wohnung
Hierbei
ist zu beachten: Es ist egal, ob der Wohnungssuchende noch nicht
anerkannt ist, also noch Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhält, oder bereits über das Jobcenter
Leistungen nach SGBII erhält - in beiden Fällen muss die Miete
angemessen sein.
a)
Noch nicht anerkannt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
In
diesem Fall ist für die Prüfung der Angemessenheit der Miete die
Abteilung Asyl zuständig.
Ansprechpartner:
ab März 2019: Frau Huck (Nachfolgerin von Frau Hüttenrauch)
b)
Status anerkannt / Aufenthaltstitel
Sind
Flüchtlinge anerkannt, ist nicht mehr die Abteilung Asyl für sie
zuständig, sondern das Jobcenter, Gewerbepark Cité 1.
Ansprechpartner:
Servicehotline: 07221 - 2110 - 365
Achtung! In beiden Fällen ist es wichtig, dass kein Mietvertrag unterschrieben werden darf, bevor die Abteilung Asyl bzw. das Jobcenter diesen genehmigt haben. Sonst gibt es kein Mietgeld.
Also
stets vorher mit der Leistungsabteilung bzw. mit dem Jobcenter einen Termin vereinbaren.
Folgende
Obergrenzen (die für alle Leistungsempfänger in Baden-Baden gleich sind) gilt es zu beachten (Stand 07/2018):
Bei
der Quadratmeterzahl:
1
Person – 45 Quadratmeterzahl
2 Personen – 60 Quadratmeter
3
Personen – 75 Quadratmeter
4 Personen – 90 Quadratmeter
5
Personen – 105 Quadratmeter
jede weitere Person – 15
Quadratmeter.
Die
Mietobergrenze:
1
Person – 393,75 Euro
2 Personen – 422,00 Euro
3 Personen – 531,00
Euro
4 Personen – 613,80 Euro
5 Personen – 733,95 Euro
jede
weitere Person – 107,55 Euro.
Hinzu
kommen:
Erstattung (kalte) Betriebsnebenkosten:
1
Person – 83,70 Euro
2 Personen – 108,00 Euro
3 Personen – 129,00 Euro
4 Personen – 144,00 Euro
5 Personen – 175,35 Euro
jede weitere
Person – 24,15 Euro
Heizkostenzuschuss:
1
Person – 46,00 Euro
2 Personen – 62,00 Euro
3 Personen – 77,00
Euro
4 Personen – 92,00 Euro
5 Personen – 108,00 Euro
jede weitere
Person – 15 Euro
NEU: Bruttokaltmiete
1 Person - 477,45 Euro
2 Personen - 530,40 Euro
3 Personen - 660,00 Euro
4 Personen - 757,80 Euro
5 Personen - 909,30 Euro
jede weitere Person - 131,70 Euro
Bitte beachten Sie: Früher galt die die Beurteilung, ob eine Wohnung "angemessen" ist, die Nettokaltmiete bezogen auf die Größe der Wohnung. Neu ist nun, dass die Höhe der "Bruttokaltmiete" geprüft wird, also reine Miete plus Nebenkosten (außer Heizung). Gibt es bei der Jahresabrechnung des Vermieters eine Forderung (Nachzahlung), wird diese von der Stadt/Jobcenter NICHT erstattet. Ergibt sich eine Gutschrift, wird sie von den Leistungen abgezogen.
Bezahlbare kleine 1- oder 2-Zimmer-Wohnungen sind in Baden-Baden Mangelware! Es wird dringend empfohlen, sich zu Wohngemeinschaften zusammenzuschließen und nach einer größeren Wohnung im Stadtgebiet Ausschau zu halten. Gerade Vermieter von 5- oder 6-Zimmer-Wohnungen nehmen inzwischen auch gerne Flüchtlings-WGs auf. Bei Wohngemeinschaften gilt: Jeder Mitbewohner steht für sich allein, das heißt, es gelten die Sätze für 1 Person (mal x Personen). Schon zwei Personen können sich also eine gehobene Wohnung "leisten". Dies muss jeder für sich beim Jobcenter vor Unterschrift unter den Mietvertrag abklären.
NEU: Bruttokaltmiete
1 Person - 477,45 Euro
2 Personen - 530,40 Euro
3 Personen - 660,00 Euro
4 Personen - 757,80 Euro
5 Personen - 909,30 Euro
jede weitere Person - 131,70 Euro
Bitte beachten Sie: Früher galt die die Beurteilung, ob eine Wohnung "angemessen" ist, die Nettokaltmiete bezogen auf die Größe der Wohnung. Neu ist nun, dass die Höhe der "Bruttokaltmiete" geprüft wird, also reine Miete plus Nebenkosten (außer Heizung). Gibt es bei der Jahresabrechnung des Vermieters eine Forderung (Nachzahlung), wird diese von der Stadt/Jobcenter NICHT erstattet. Ergibt sich eine Gutschrift, wird sie von den Leistungen abgezogen.
Bezahlbare kleine 1- oder 2-Zimmer-Wohnungen sind in Baden-Baden Mangelware! Es wird dringend empfohlen, sich zu Wohngemeinschaften zusammenzuschließen und nach einer größeren Wohnung im Stadtgebiet Ausschau zu halten. Gerade Vermieter von 5- oder 6-Zimmer-Wohnungen nehmen inzwischen auch gerne Flüchtlings-WGs auf. Bei Wohngemeinschaften gilt: Jeder Mitbewohner steht für sich allein, das heißt, es gelten die Sätze für 1 Person (mal x Personen). Schon zwei Personen können sich also eine gehobene Wohnung "leisten". Dies muss jeder für sich beim Jobcenter vor Unterschrift unter den Mietvertrag abklären.
Außerdem ist zu beachten, dass ab 1. Oktober 2016 die gesetzliche Wohnsitzauflage gilt: Auch anerkannte Flüchtlinge dürfen ihren Wohnsitz drei Jahre lang nicht verlassen – Ausnahmen: Arbeit, Studium, Ausbildung in einer anderen Stadt oder Familienzusammenführung. Genehmigung erteilt die Ausländerbehörde.